Barrierefreie Webseite

Autorin: Nicole Schipper
Veröffentlicht: 31.01.2025
Aktualisiert: 16.01.2026
Darum geht es in diesem Beitrag:
- Barrierefreiheit als entscheidende Komponente für erfolgreiche Webseiten
- Was bedeutet Barrierefreiheit im Web?
- Rechtliche Anforderung: Warum Sie handeln sollten
- Schnell-Check: Bin ich betroffen?
- Technische Umsetzung: So wird Ihre Webseite barrierefrei
- Warum barrierefreie Webseiten Ihr Geschäft fördern
- Ihr Weg zur barrierefreien Webseite
Barrierefreiheit als entscheidende Komponente für erfolgreiche Webseiten
Haben Sie sich jemals gefragt, wie viele potenzielle Kunden Ihre Webseite möglicherweise nicht erreichen kann? Barrierefreiheit ist nicht nur ein Buzzword, sie ist eine entscheidende Komponente für erfolgreiche Webseiten und langfristiges Wachstum.
Barrierefreiheit ist aber auch eine Pflicht, bei deren Nichteinhaltung Sanktionen drohen.
Wichtig für die Einordnung: Öffentliche Stellen müssen ihre Webangebote schon seit einigen Jahren barrierefrei anbieten (EU-Webseitenrichtlinie/BITV-Kontext). Für viele Unternehmen ist digitale Barrierefreiheit spätestens seit dem 28. Juni 2025 relevant: Seit diesem Datum ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) anzuwenden und es betrifft bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die sich an Verbraucherinnen und Verbraucher richten.
Ob Ihr Unternehmen konkret betroffen ist, hängt davon ab, ob Ihre Website oder Ihr digitales Angebot als „Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr“ (z. B. Online-Shop, Buchungs- oder Bezahlprozesse) einzuordnen ist. Weiter unten finden Sie dazu einen Schnell-Check.
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Kurz-Update (Stand: Januar 2026)
• Das BFSG ist seit dem 28. Juni 2025 anzuwenden.
• Die Marktüberwachung wird länderübergreifend zentralisiert (MLBF).
• Viele Unternehmen setzen als Zielbild WCAG 2.2 (Level AA) um, um „future-proof“ zu sein – auch wenn Normen/Referenzen je nach Kontext noch auf WCAG 2.1 verweisen.
Was bedeutet Barrierefreiheit im Web?
Barrierefreiheit (auch „Accessibility“ genannt) bedeutet, dass eine Webseite für alle Nutzer uneingeschränkt zugänglich ist; unabhängig von körperlichen, geistigen oder technischen Einschränkungen. Das betrifft Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Beeinträchtigungen ebenso wie jene, die ältere Geräte oder langsamere Internetverbindungen nutzen. In der Europäischen Union berichtet knapp ein Viertel der Menschen ab 16 Jahren von Einschränkungen im Alltag (je nach Definition/Erhebung). Das zeigt, wie groß die Zielgruppe ist, die von einem barrierearmen Webangebot unmittelbar profitiert. Dazu gehören Sehbehinderungen und ähnliche Probleme, die die Nutzung von Webseiten erschweren oder in manchen Fällen sogar unmöglich machen.
Ein Beispiel: Für blinde Menschen ist eine Webseite ohne Textalternativen für Bilder kaum nutzbar. Mit einem Screenreader und korrekt hinterlegten Alternativtexten können sie jedoch problemlos auf Inhalte zugreifen.
Rechtliche Anforderung: Warum Sie handeln sollten
Barrierefreiheit ist nicht nur eine Frage der Verantwortung – sie ist in vielen Fällen auch gesetzlich vorgeschrieben. Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) anzuwenden. Ab diesem Zeitpunkt müssen die im Gesetz genannten Produkte und Dienstleistungen barrierefrei angeboten werden – dazu zählen je nach Angebot auch digitale Services und Prozesse.
Wichtig: Nicht „jede Unternehmenswebsite“ fällt automatisch unter das BFSG. Entscheidend ist, ob Sie über die Website Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher im elektronischen Geschäftsverkehr anbieten; zum Beispiel, wenn Kundinnen und Kunden online buchen, bestellen, bezahlen oder einen Vertrag digital anbahnen/abschließen können.
Kleinstunternehmen sind im BFSG-Kontext bei Dienstleistungen häufig ausgenommen (weniger als 10 Beschäftigte und maximal 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme). Achtung: Diese Ausnahme gilt nicht automatisch „für alles“. Wer BFSG-relevante Produkte herstellt oder in Verkehr bringt, kann trotz Unternehmensgröße verpflichtet sein. Wenn Sie unsicher sind, lohnt sich eine kurze Einordnung anhand Ihres konkreten Angebots.
Es kann auch für Unternehmen, die nicht gesetzlich verpflichtet sind, trotzdem vorteilhaft sein, ihre Webseiten barrierefrei zu gestalten. Da ein erheblicher Teil der Bevölkerung in der Europäischen Union mit Einschränkungen lebt, kann eine barrierefreie Gestaltung dazu beitragen, eine breitere Zielgruppe zu erreichen.
Ein weiterer Aspekt: Ein barrierefreies Angebot stärkt das Image Ihrer Marke und zeigt, dass Sie gesellschaftliche Verantwortung übernehmen.
Schnell-Check: Bin ich betroffen?
Beantworten Sie diese Fragen mit „Ja“ oder „Nein“:
- Richte ich mein Angebot (auch) an Verbraucherinnen und Verbraucher (B2C)?
- Können Nutzerinnen und Nutzer online einen Prozess starten, der auf einen Vertrag hinausläuft (z. B. Terminbuchung, Anfrage mit verbindlicher Beauftragung, Check-Out, Zahlung, Login in ein Kundenkonto)?
- Gehören diese Prozesse zu meinen Kernleistungen (nicht nur „Kontaktformular ohne Vertragsbezug“)?
Wenn Sie 2–3x „Ja“ antworten, ist Barrierefreiheit sehr wahrscheinlich Pflicht bzw. dringend umzusetzen. Wenn Sie 0–1x „Ja“ antworten, ist es oft „nur“ eine starke Best-Practice, aber weiterhin sinnvoll (UX, Reichweite, SEO, Image).
Technische Umsetzung: So wird Ihre Webseite barrierefrei

Die technische Umsetzung einer barrierefreien Webseite kann komplex sein, aber sie zahlt sich aus. Hier sind einige grundlegende Maßnahmen:
Der BITV-Test (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung) und der WCAG-Test (Web Content Accessibility Guidelines) überprüfen die Barrierefreiheit von Websites. Der BITV-Test richtet sich speziell an deutsche Websites. Er orientiert sich dabei an den internationalen WCAG-Richtlinien. Die Tests untersuchen wichtige Bereiche der Barrierefreiheit: Kontraste, Alternativtexte für Bilder und die Navigation per Tastatur. Neben den offiziellen Tests gibt es zahlreiche kostenlose Tools, die Ihnen bei der Überprüfung Ihrer Website auf Barrierefreiheit helfen.WAVE und Google Lighthouse bieten sich als kostenlose Prüfwerkzeuge für Barrierefreiheit an.
Benötigen Sie Unterstützung bei der Prüfung Ihrer Webseite auf Barrierefreiheit? Wir unterstützen Sie gern!
Warum barrierefreie Webseiten Ihr Geschäft fördern
Barrierefreiheit ist nicht nur ein gesellschaftlicher Auftrag, sondern auch ein Wettbewerbsvorteil:
Ihr Weg zur barrierefreien Webseite
Sind Sie bereit, Ihre Webseite für alle zugänglich zu machen? Unsere Agentur hilft Ihnen bei der Analyse, Planung und Umsetzung eines barrierefreien Webdesigns. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre Seite nicht nur rechtlichen Anforderungen entspricht, sondern auch einen echten Mehrwert für Ihre Kunden bietet.
Barrierefreiheit bei Webseiten ist nicht nur Pflicht, sondern eine Chance, Ihre Reichweite zu erhöhen, Ihre Marke zu stärken und langfristig erfolgreicher zu sein. Verpassen Sie nicht die Gelegenheit, Ihre Webseite für alle Nutzer zukunftssicher zu machen!